Die zentrale Frage ist "Was soll Bildung?"

Bildung ist ein Menschenrecht und in den 10 Grundsätzen der UNO Konvention über die Rechte des Kindes (1997) verankert. Bildung erstreckt sich nicht nur über die Fachkompetenz sondern betrifft auch die überfachlichen Fähigkeiten wie Sozial- und Selbstkompetenz.

Heute ist es oft so, dass Bildung, bzw. Ausbildung und Erziehung stark auf das Berufsleben fokussiert ist. Das Leben besteht aber nicht nur aus dem Ziel einen Beruf erlernen zu können. Bildung soll auch dazu dienen, selbständig zu werden und sich selber kennen zu lernen. Bildung ist bei Kindern und Jugendlichen auf die Zukunft hin angelegt.  Aber die grosse Frage ist: kennen wir diese Zukunft schon heute? Möglicherweise sieht die Zukunft von morgen völlig anders aus als die Gegenwart. Wir können heute nicht wissen, welches Wissen Morgen gefragt ist. Deshalb sind für uns überfachliche Kompetenzen – das Erlernen und Erarbeiten von methodischen und sozialen Kompetenzen sowie die Förderung von Eigenkompetenzen – ebenso wichtig, wie die fachlichen Kompetenzen. Dies soll bei den Kindern und Jugendlichen zu Handlungskompetenzen führen. Damit meinen wir, dass Kinder und Jugendliche befähigt werden sollen, sich heute und morgen in der Gesellschaft selbständig zu bewegen und auch in der Lage sein sollen, mit neuen und überraschenden Situationen adäquat umzugehen – aber ebenso sollen sie fähig sein, immer wieder Neues zu lernen.

Wir sind überzeugt, dass jeder Mensch über besondere Potentiale und Fähigkeiten verfügt, die für uns alle in ihrer Würde als individuelle Persönlichkeiten gleich wert, gleich zu achten sind.

Wir sind auch überzeugt, dass Kinder und Jugendliche bildungsfähig und bildungshungrig sind. Wichtig ist, dass die unterschiedlichen Neigungen, Fähigkeiten, Interessen und Fertigkeiten optimal gestärkt werden. Bildung soll dem Menschen neben der Teilnahme am wirtschaftlichen Leben – Erwerbsarbeit – ebenso die Teilnahme an der Gesellschaft ermöglichen. Bildung ist ein Menschenrecht und ebenso ein öffentliches Gut. Deshalb müssen alle in der Schweiz lebenden Kindern und Jugendliche ein Anrecht auf kostenlosen Zugang zur Volksschule haben.

 

zurück zur Uebersicht